21.04.1865 - WeHo
Auf Anordnung des preußischen Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten von Itzenplitz dürfen auf folgenden Straßen gewerbsmäßig betriebene Frachtfuhrwerke keine Radfelgen unter 4 Zoll (10 cm) Breite mehr gebrauchen: Von Honnef über Aegidienberg und von Linz über Rottbitze nach Asbach sowie auf der Verbindungsstraße zwischen der Honnef-Asbacher und Niederdollendorf-Kircheiper Straße – siehe auch 1852.
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