20.05.1879 - Kölnische Zeitung
Die Gläubiger des Falliments des Peter Giershausen, Bäcker, Wirth und Specereienhändlers zu Egidienberg, werden hiermit ersucht, binnen der Frist von vierzig Tagen, welche am 27. Juni curr. ausläuft, selbst oder durch Special-Bevollmächtigte bei dem unterzeichneten Syndit des Falliments zu erscheinen,
ihm zu erklären, aus welchem Grunde und für welche Summe sie Gläubiger seien und ihre Forderungs-Urkunden ihm oder in dem Secretariate des köngl. Handelsgerichts dahier zu übergebn.
Bonn, den 17. Mai 1879. Der provisorische Syndit: Krupp, Advokat-Anwalt.
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