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19.05.1883 - Echo des Siebengebirges

Ein schon bejahrter Mann, Tagelöhner aus Aegidienberg passierte am Abend des 13. Jan. d. J. mit seinem Söhnchen die Straße von Honnef nach Rottbitz. Nichts ahnend wurde derselbe auf diesem Wege von zwei Kerlen angefallen und mit einem Knittel an Kopf, Arm und Hand derart verarbeitet, daß er bewußtlos zusammenbrach. Die Thäter wurden sofort erkannt und hatte einer derselben sich heute vor dem Schöffengerichte zu verantworten.

Der andere war wegen Beweismangel nicht in Anklagezustand versetzt worden. Der Angeklagte, ein Mann von 55 Jahren aus Eudenbach, gab an betrunken gewesen zu sein und behauptete, von dem ganzen Vorfall nichts zu wissen. Durch die Aussagen des Mißhandelten und seines Sohnes wurde aber der Thatbestand und die Schuldfrage klar erwiesen. Der Angefallene hat in der Folge der erhaltenen Schläge heute noch nicht seine völlige Arbeitsfähikeit wieder erlangt. Für den Angeklagten fiel es als mildernd in die Wagschale, daß eine straffreie Vergangenheit ihm zur Seite stand. Das Urtheil lautete auf eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten und Tragung der Kosten.

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