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11.10.1883 - Bonner Tageblatt

Strafkammer. - Bonn, 6. Okt. In der Sigung der Strafkammer. des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 5. Oftober kamen folgende Sachen zur Verhandlung: Im vorigen Jahre richtete der Tagelöhner Mathias R. aus Egidienberg an den Ackerer Franz B, zu Himberg ein Schreiben, in welchem er den letzteren ersuchte sofort 20 Thaler zu zahlen, widrigenfalls er ihn wegen der bewußten That zur Anzeige bringen werde, B, der nicht wußte, warum es sich handelte, ignorirte den Brief gänzlich.

Einige Zeit nachher erzählte die Frau des R. dem Polizeidiener zu Königswinter, daß sie von B, vor einigen Wochen in unzüchtiger Weise Abends angefallen worden sei. Auch machte der Ehemann R, diese Auzeige bei der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Bonn, worauf dieselbe Ermittlungen anstellte, welche jedoch die Unschuld des B. bewiesen. Der Ehemann war inzwischen gestorben und wurde die Ehefrau R. wegen falscher Anschuldigung zu einer Geſängnißstraſe von 2 Monaten verurtheilt und dem B. die. Befugniß zugesprochen, das Urtheil auf Kosten der Angeklagten zu veröffentlichen.

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