13.10.1883 - Echo des Siebengebirges
Noch ein zweiter Fall, der sich in hiesiger Gegend zutrug, kam am 5. d. M. vor der Strafkammer in Bonn zur Verhandlung. Die Angeklagten waren Eheleute aus Siefenhoven (Aegidienberg), wovon jedoch nur die Ehefrau erscheinen konnte, da der Mann in der Zwischenzeit gestorben war. Es handelte sich um Folgendes:
Die Angeklagte, Frau K. hatte behauptet, sie sei am 26. September v. J. auf der Honnef-Asbacher Straße von dem Fuhrmanne Fr. L. aus Himberg in unsittlicher Weise insultirt worden. Ihr Mann schrieb in Folge dessen an den angeblichen Attentäter, und forderte von demselben 20 Thaler. Wenn er sich weigere, diesen Betrag zu zahlen, werde die Sache zur Anzeige gebracht werden. Der Fuhrmann, im Bewußtsein seiner Unschuld, ließ das Schreiben unbeantwortet. Nun denuncirten die Eheleute K. wirklich den Fuhrmann bei der Staatsanwaltschaft zu Bonn, der Beschuldigte aber machte eine auf Erpressung lautende Gegenklage. In der Gerichtsverhandlung war es ihm auch möglich, seine Unschuld unzweifelhaft zu beweisen, indem nachgewiesen wurde, daß er an dem betreffenden Abende mit fünf Fuhrleuten in Gemeinschaft die Strecke, auf der der Angriff geschehen sein sollte, befahren hatte. so drehte sich denn der Spieß herum: die Frau K. wurde für überführt erklärt, wider besseres Wissen den Fuhrman Fr. L. fälschlich angeklagt zu haben und ihr dafür eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten unter Belastung der Kosten, zuerkannt. Auch wurde dem L. die Befugniß zugesprochen, den Tenor des Urtheils auf Kosten der Verurtheilten im „Echo des Siebengebirges“ zu veröffentlichen. In Bezug auf die Frage, ob die Ehefrau K. auch mitschuldig sei an dem durch ihren Mann ausgeübten Erpressungsversuch erfolgte Freisprechung.
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