22.02.1889 - Kölnische Zeitung
Durch einen vor dem königlichen Notar Wantzen zu Königswinter am 14. Februar 1889 zwischen: a) Johann Dahm, Gastwirt und Bäcker zu Egidienberg, Witwer erster Ehe von Cahtharina Tentler, b) Adeleid Thomas, ohne besonderen Stand zu Heisterbacherroth, aufgenommenen Ehevertrag haben die Contrahenten bestimmt:
Passus concernens. Zwischen den zukünftigen Eheleuten soll einer auf die Errungenschaft beschränkte eheliche Gütergemeinschaft eintreten nach Maßgabe der Artikel 1498 und 1499 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Königswinter, den 16. Februar 1889. Schleußner, Gerichtsschreiber des königlichen Amtsgerichts.
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