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29.10.1889 - Sieg Bote

* Königswinter, 26. Oct. Die Allerhöchste Cabinets-Ordre betreffend Verleihung der Städteordnung an die Gemeinde Königswinter ist heute auf hiesigem Bürgermeisteramte eingetroffen; dieselbe lautet: Auf den Bericht vom 9. Juni dieses Jahres will Ich der zum Wahlverbande der Städte gehörigen Stadtgemeinde Königswinter im Siegkreise des Regierungsbezirks Köln, deren Antrage gemäß, die Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hierdurch verliehen.

Neues Palais, den 17. Juni 1889. gez. Wilhelm R. An den Minister des Innern. Nach den gesetzlichen Bestimmungen bildet der bisherige Gemeinderath jetzt die Stadtverordneten-Versammlung, deren wichtigste Aufgabe nun alsbald die Neuwahl eines Bürgerneisters sein wird. Herr Bürgermeister Mirbach hat bekanntlich seine Pensionirung beantragt und wird bis zur Einführung seines Nachfolgers die Verwaltung der Bürgermeisterei weiter führen. Die Gemeinden Aegidienberg und Ittenbach werden zu einer Landbürgermeisterei Königswinter vereinigt und bis zur Wahl eines Ehrenbürgermeisters von dem Bürgermeister der Stadt Königswinter weiter verwaltet. Die Bestimmungen der Städteordnung sind im Uebrigen von jenen der jetzt geltenden Gemeindeordnung nicht sehr verschieden. Die Stadtverordnetenversammlung setzt das Diensteinkommen des Bürgermeisters fest, welche Festsetzung der Genehmigung des Bezirks-Ausschusses unterliegt. Die Wahl des neuen Bürgermeisters bedarf der Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten. Zu erwähnen ist noch, daß die Sitzungen der Stadtverordneten Versammlung öffentlich sind, was bei den bisherigen Gemeinderathssitzungen nicht der Fall war.

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