29.04.1916 - Echo des Siebengebirges
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. - Nachdem die Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestande des Händlers Philipp Brassel in Rottbitze - Bürgermeisterei Königswinter erloschen ist, wird die zur Bekämpfung der Seuche von mir erlassene viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 18. Februar 1916 II. J. No. 820 mit dem heutigen Tage aufgehoben.
Siegburg, den 22. April 1916 Der Landrat gez. von Dalwigl.
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