10.10.1932 - HVZ
Weiter hatte sich vor dem Amtsgericht ein Kraftwagenführer aus Aegidienberg zu verantworten, weil eer ohne Genehmigung einen Ueberlandverkehr unterhalten habe.
Der Angeklagte war an verschiedenen Donnerstagen von Aegidienberg nach Honnef gefahren und hatte eine Anzahl von Marktfrauen im Wagen, die dort an Privatkundschaft ihre Butter, Eier usw. absetzten. Die Post, die bekanntlich die Kraftfahrlinie zwischen Honnef und Aegidienberg unterhält, fühlte sich hierdurch geschädigt und machte eine Anzeige. Der Angeklagte gab an, daß es sich jedesmal um bestellte Fahrten gehandelt habe. Der Richter stellte jedoch fest, daß der Zusammenschluß der beförderten Frauen zu lose gewesen sei und die Fahrten nicht als bestellte Fahrten angesehen werden könnten. Er verurteilte den Kraftwagenführer zu einer Geldstrafe von 30 Mark.
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