📝 Volltext

09.01.1933 - HVZ

Urteil über Kraftwagenverkehr. - Königswinter, 7. Jan. - Wir berichteten von zwei Gerichtsverhandlung, in denen zwei Autoführer aus Aegidienberg wegen verbotenen Ueberlandverkehrs verurteilt wurden. Der eine legte Berufung ein, die nun vor dem Landgericht Bonn verhandelt wurde.

Der Tatbestand war der, daß eine Anzahl von Bauernfrauen aus Aegidienberg und Umgegend sich zusammngeschlossen hatten und ein Auto mieteten, mit dem sie nach Honnef fuhren, wo sie Butter und Eier verkauften. Nach beendetem Geschäft fuhren sie dann auch gemeinsam wieder mit dem Wagen zurück. Die Post, die auf der Strecke Ageidienberg - Honnef einen Postkraftverkehr unterhält, erstattete Anzeige, die mit der Verurteilung des Autoführers endete. Nun hat aber das Landgericht in Bonn im Gegensatz zum Amtsgericht in Königswinter nach eingehender Prüfung und Beweisaufnahme die Ueberzeugung erlangt, daß die Fahrten nur auf Bestellung eines geschlossenen Personenkreises gemacht wurden und daß kein Linienverkehr für das gesamte Publikum, also für die Öffentlichkeit, vorlag. Der Wagen fuhr nicht nach einem bestimmten Fahrplan und die Kosten für die Fahrt teilten die Frauen unter sich. Auch konnte nach der Ueberzeugung des Gerichts von keinem regelmäßigen Verkehr die Rede sein, so daß der Angeklagte freigesprochen wurde.

>>>>****<<<<