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20.09.1950 - HVZ

Aegidienberg. Die Bautätigkeit in Aegidienberg wird durch die im Jahre 1937 von oben herunter eingeführte sogenannte "Landschaftschutzgrenze" sehr eingeengt. Die Grenze reicht bis an die Ortslage heran, so daß außerhalb des Ortes ein Bauen nicht möglich ist.

Um seine Steuerkraft zu heben, wünscht die Gemeinde aber Zuzug. Etwa fünf größere Projekte von etwa 500 000 DM liegen vor, können aber wegen der Landschaftsschutzgrenze nicht durchgeführt werden. Der Gemeinderat beschloß daher in seiner letzten Sitzung, einen dringenden Antrag an den Regierungspräsidenten zu richten, diese Grenze nach Westen zurückzulegen.

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