13.06.1953 - HVZ
Aegidienberg. In der letzten Gemeinderatssitzung berichtete der Leiter der Stadtwerke Königswinter über die Lage der Elektrizitätsversorgung in der Gemeinde. Die Stromverluste seien mit annähernd 30 v.H. übermäßig hoch.
Man komme daher nicht daran vorbei, die schadhaften Hausanschlüsse, Zähler- und Schalttafeln zu erneuern. Die Kosten müßten auf die betreffenden Teilnehmer umgelegt werden. Nach diesen Ausführungen beschloß der Gemeinderat, die monatliche Jahresgrundgebühr für Gewerbekraftstrom für das halbe Kilowatt von 1,40 auf 2,50 DM zu erhöhen. Der Grundpreis für das erste halbe Kilowatt bleibt erhalten mit 2,75 DM. Die Lasten dieser Strompreiserhöhung müssen in erster Linie von den Gewerbetreibenden getragen werden. Die landwirtschaftlichen Betriebe werden nur durch eine geringfügige Erhöhung des Preises für den Kraftstrom für Kleinstabnehmer von 20 auf 23 Pfennig betroffen. Der Lichtstrom unterliegt keiner Preiserhöhung.
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