Bad Honnef will „Bau-Turbo“ zünden
Bad Honnef will „Bau-Turbo“ zünden
Das lang ersehnte Baugebiet am Rederscheider Weg in Bad Honnef-Rottbitze kommt nicht voran. Die Stadtverwaltung will die Planungen für neue Wohnungen in Bad Honnef rasch beschleunigen
Von Claudia Sülzen
Rottbitze. Planungen für Baugebiete dauern lange in Deutschland, oftmals zu lange. Die Bürokratie lässt grüßen. Vorhaben in Bad Honnef machen da keine Ausnahme. Von der Möglichkeit, zumindest für einen Teil des ehemaligen Wochenendplatzes in Rottbitze eine schnellere Lösung hinzubekommen, könnte nun die Kommunalpolitik Gebrauch machen. Die Verwaltung schlägt in der kommenden Sitzung des städtischen Planungsausschusses vor, den sogenannten „Bau-Turbo“ anzuwenden. Damit verbunden wäre in Teilen auch eine Abkehr von bislang geplanten frei stehenden Einfamilienhäusern auf zwei städtischen Teilgrundstücken zu dann Doppel- und Reihenhäusern. Die finale Entscheidung in dieser Frage trifft der Stadtrat.
Seit dem 30. Oktober vergangenen Jahres ist das Gesetz zum sogenannten „Bau-Turbo“ in Kraft, in Gänze betitelt als „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“. Ziel des Gesetzes, so führt die Verwaltung in der Vorlage zur öffentlichen Sitzung des Fachausschusses aus, sei es unter anderem, die Genehmigungsverfahren für Neubauvorhaben zu vereinfachen. Das Stichwort lautet „Deregulierung“. Bei dem Gesetz handele sich um eine Sonderreglung, die bis Ende 2023 befristet ist.
Gelände auch mit Potenzial für günstigeren Wohnraum
Für Bad Honnef kommt da ein Areal ins Spiel, das als eines der ganz wenigen im Stadtgebiet noch Potenzial, so eben auch für günstigeren Wohnraum, bietet: das ehemalige Wochenendgebiet am Rederscheider Weg in Aegidienberg-Rottbitze. Über Jahrzehnte war das Areal mit kleinen (Wochenend-)Heimen bebaut, die teils, dann illegal, auch dauerhaft bewohnt waren. Mitte der 2010-er Jahre kam das Gebiet wegen Insolvenz der ursprünglichen Eigentümer erstmals unter den Hammer. Nach etlichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Erstersteigerer, der die Ersteigerungssumme nie zahlte, wohl aber die Pächter zur Kasse bat, kam es zu einer erneuten Zwangsversteigerung. Hierbei erhielt die Stadt Bad Honnef im Oktober 2016 den Zuschlag.
Im Jahr darauf startete das Bebauungsplanverfahren für das Gelände, 2024 erfolgte der Satzungsbeschluss. Im Grundsatz ging und geht es um einen Mix aus Mehrfamilien- und Reihenhäusern in Hausgruppen sowie Einzel- und Doppelhäuser. Summa summarum 120 bis 140 Wohneinheiten, so lautete die Planung, plus ein Dorfplatz, ein Kinderspielplatz und Platz für eine Kita, für die in einem Interessenbekundungsverfahren schon ein potenzieller Betreiber gefunden wurde, sollen entstehen.
Kooperationspartner in dem Projekt ist zudem die gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) des Rhein-Sieg-Kreises, die einen Teil des Areals erwarb; in ihrer Regie sollen auf einem Teil des insgesamt 32.000 Quadratmeter großen Geländes mehr als 50 öffentlich geförderte Wohneinheiten entstehen. Damit soll es aber nicht getan sein, und hier eben komme der „Bau-Turbo“ ins Spiel, so die Verwaltung in ihrer Vorlage an den Planungsausschuss. Bedeutet: Ungeachtet der bisherigen Beschlusslage „empfiehlt die Verwaltung, hier in einem begründeten Ausnahmefall die Anwendung des Bau-Turbos als Pilotprojekt in Bezug auf ein städtisches Grundstück zu prüfen und danach gegebenenfalls durchzuführen“.
Der Bebauungsplan enthalte Festsetzungen zur Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke, „die angesichts der geänderten wirtschaftlichen Großwetterlage die Marktgängigkeit des Baugebietes beeinträchtigen“, so die Verwaltung. Heißt: „Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf sind für den städtischen Haushalt höchst relevant. Insofern sind Maßnahmen, die die Verkaufsabsichten verbessern, von allgemeinem Interesse.“ Im Klartext: Wenn weiterhin weite Teile des Areals wegen der (bürokratischen) Schwierigkeiten beim Bauen und der Teuerung auf dem Bausektor ungenutzt bleiben, ist niemandem geholfen. Denn klar war von Anfang an: Nicht die Stadt selbst soll Bauherrin sein, sondern Partner auch über die GWG hinaus.
Insofern, so die Verwaltung, „soll der Bau-Turbo eine partiell begrenzte Abweichung von den Grundzügen der Planung ermöglichen“. Konkret handelt es sich um zwei begrenzte Teilgrundstücke und „die Errichtung zweigeschossiger Doppel- und Reihenhäuser mit Dachgeschoss anstelle bisher vorgesehener frei stehender Einfamilienhäuser“. Der Planungsausschuss hat nun das erste Wort, das Prüfergebnis soll dann dem Haupt-und Finanzausschuss vorgelegt werden. Grundsätzlich seien „Kommunen nicht zur Anwendung des Bau-Turbos verpflichtet“. Die Gemeinde müsse „die Anwendung dieses gesetzlichen Instrumentes ausdrücklich beschließen, beziehungsweise ihre Zustimmung erklären“.
Die öffentliche Sitzung des Planungsausschusses , am Dienstag, 27. Januar, beginnt um 18 Uhr im Ratssaal des Bad Honnefer Rathauses, Rathausplatz 1.
DAS GESETZ
„Bau-Turbo“ vereinfacht Genehmigungen
Der „Bau-Turbo“ ist eine bis Ende 2030 gültige Sonderregelung im deutschen Bauplanungsrecht (Paragraf 246 e BauGB) von 2025, die Gemeinden ermöglicht, Bauverfahren zu beschleunigen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, indem Bürokratie abgebaut und Abweichungen von bisherigen Vorschriften erleichtert werden. Ziel ist die schnellere Schaffung von Wohnungsbau und Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen durch Nutzung bestehender Flächen. Bürokratie soll vereinfacht, die Auflagen und Prüfungen sollen reduziert werden. Unter anderem erleichtert sein soll die Nutzung von Gewerbegebieten, von Aufstockungen und Umbauten. Auch soll das soziale Gut Wohnen gegenüber bestimmten Umweltbelangen Vorrang erhalten, wenn es den Bau behindert, wobei Umweltstandards weiterhin geprüft werden, aber schneller. suc
Quelle: General-Anzeiger-Bonn vom 26.01.2026
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