Gegenwind für Windräder am Dachsberg
SIEBENGEBIRGE
Gegenwind für Windräder am Dachsberg
In der Nachbarschaft regt sich Kritik. Die Investoren hingegen betonen das rechtmäßige Verfahren und die Notwendigkeit lokaler Beiträge zur Energiewende
Die Informationsveranstaltung zur Windenergie auf dem Dachsberg stieß in Aegidienberg auf großes Interesse. Inmitten eines Waldgebietes, erreichbar über einen Wirtschaftsweg, liegt eine der angedachten Flächen für eine Windkraftanlage am Dachsberg.
Von Claudia Sülzen
Bad Honnef. Wie sehr das Thema vor allem die Nachbarn aus Windhagen umtreibt, es war zu spüren: Nach zwei Stunden zur geplanten Windenergie auf dem Dachsberg ging es vor dem Aegidienberger Bürgerhaus hoch her. Schon zuvor hatte sich dort eine Demo formiert. Im Fokus: die Kritik an den Plänen der Bad Honnef AG und der SL Naturenergie, die das Vorhaben jeweils einerseits wirtschaftlich, andererseits technisch umsetzen wollen. Und das, ohne dass die Interessen der Nachbarn gewürdigt würden, so die Klage.
„Eine reine Verkaufsveranstaltung“, so das Fazit eines Anrainers nach zwei Stunden Information und Diskussion, so auch zur möglichen Beteiligung Privater am Projekt selbst. „Unabdingbar im Sinne der Energiewende“, nannte es hingegen ein Befürworter: Dass die Zeit fossiler Brennstoffe vorbei sei, es zeige sich nicht erst durch die Krise am Persischen Golf.
Wie groß das Interesse am Thema ist, es zeigte sich an der Zahl der Besucher: 400 hatten sich angemeldet; zugelassen waren sie, samt Einlasskontrolle, nur namentlich. Bad Honnefs Bürgermeister Philipp Herzog beschwor den sachlichen Dialog. „Wir sprechen über ein strategisches Projekt, eingebettet in politische Beschlüsse und in die Energiewende, sicher auch über den Eingriff in den Landschaftsraum, aber ebenso in die Verantwortung für unseren Planeten.“ Zwei Anlagen „werden den Klimawandel nicht aufhalten, aber sie sind unser Beitrag“, so Herzog. Berechtigte Sorgen dürfe man zugleich keineswegs „beiseite stellen, deshalb sind wir heute hier“.
Und das, so betonten BHAG-Vorstand Kersten Kerl sowie Michael Hübner und Jakob Kasperidus, Prokuristen der SL Naturernergie, zu einem Zeitpunkt, da das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Bad Honnef hinke hinterher: 16,8 Prozent würden in NRW aus erneuerbaren Energien erzielt, 3,8 Prozent in Bad Honnef. Das gehe besser: Die BHAG, Beteiligungsgesellschaft der Stadt, plane darum unter anderem im Stadtwald östlich des Autohofs Dachsberg und südlich des Dachsbergsees zwei Windenergieanlagen an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Flächenauswahl sei in enger Abstimmung mit dem Stadtförster und dem Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft erfolgt.
Grundlagen sind einerseits das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) von 2022 sowie der Regionalplan Köln, der nach Entwürfen 2024 und 2025 im Dezember vergangenen Jahres beschlossen wurde und Potenzialflächen für die Windkraft festlegt. Der Honnefer Rat sprach sich im Februar bei zwei Gegenstimmen für die Windräder aus. Die Politik in Bad Honnef, zuletzt die Grünen, betonte, es gehe darum, Verantwortung zu übernehmen.
Zugleich bekam das Genehmigungsverfahren sprichwörtlich Wind in die Segel. Den Akteuren schreibe das alles einiges an Prüfungen ins Stammbuch, etwa über das Bundesimmissionsschutzgesetz, so die Vortragenden. Messungen zu Schall und Schatten, ebenso zur Naturverträglichkeit: Das alles werde gutachterlich untersucht, „nicht von uns, sondern von externen Experten“, so Hübner, bevor es eine Genehmigung gibt. Ob das bedeuten könne, dass daraus bei abschlägigen Ergebnissen nichts werde, so eine Frage aus dem Publikum. Ja, so die Antwort.
Den reinen Flächenverbrauch für die Windräder bezifferte Hübner mit 12.000 Quadratmetern in der Bauphase, hernach 3100 Quadratmetern im Betrieb. Zum Vergleich bei errechneten rund 41 Millionen Kilowattstunden „Ertrag“ pro Jahr, zwei Drittel des Stromverbrauchs in der Stadt oder von etwa 14.000 Haushalten oder je nach möglichen Verträgen für Unternehmen wie John Deere in Windhagen, müsste mit Fotovoltaik an das 80-fache an Fläche verbraucht werden, so die Aussage. Nach der Errichtung sei zusätzlich zu den Ausgleichsmaßnahmen die Erstaufforstung von 10.000 Quadratmetern geplant.
Die monetären Auswirkungen: Neben Gewerbesteuer für Bad Honnef kämen analog zu anderen Projekten der SL Natzurenergie nach dem Eneuerbare Energieengesetz anteilige Gelder für die Haushalte in Bad Honnef, ebenso in Windhagen ins Spiel, gerechnet nach einem 2,5-Kilometer-Radius um die Anlage. Zusätzlich solle es Stiftungsgelder geben, für Vereine in beiden Kommunen, so Hübner. „Von einer solchen Stiftung haben wir noch nie etwas gehört“, so ein Kritiker nach der Veranstaltung. Gemünzt war das unter anderem auf die Ausführungen von Antonius Wiesemann, ehemaliger Bürgermeister von Neuenrode im Sauerland: Nach einem „steinigen Weg“, vor allem mit Gegenwehr aus der Nachbarschaft, habe sich ein Projekt dort als Gewinn kristallisiert, sagte er. Zumal, wie in Bad Honnef gedacht: mit Wertschöpfung vor Ort. „Mit Wind Schule machen“, nannte Wiesemann ein Wunschprojekt, bei dem Gelder aus dem Ertrag in Bildung vor Ort fließen.
Obwohl empirisch nicht belegt, teilte sich das Plenum in etwa hälftig zu neutralen bis zustimmenden Besuchern, darunter Vertreter des Bad Honnefer Rates, und Gegnern wie aus der VG Asbach und Orten in Aegidienberg. Es überwogen die kritischen Fragen. Dass direkt Betroffene keine Chance hätten, Akteneinsicht zu erhalten, sei desaströs, so ein Kritiker. Und wie stehe es um die Natur, den Wert des Waldes und den Naturschutz? Was, wenn sich die Wirtschaftlichkeit „erledige“? Gebe es dann künftig größere Anlagen oder mehr?
Andere fragten, wie es um die Belastung durch Schatten, Schall und Infraschall stehe? Was den Lärm angehe, bestünden klare Grenzwerte, so nachts 35 Dezibel plus einem einrechenbaren Dezibel in reinen Wohngebieten je nach Lage zum Beispiel zu bereits bestehenden Industriegebieten, so die Antwort. Im Zweifel würden die Grenzwerte durch eine Leistungsreduzierung sichergestellt. Was Beschattung angehe, seien maximal acht Stunden jährlich, pro Tag nie mehr als 30 Minuten zulässig. Zum Infraschall sagten die Vortragenden, hier gebe es neue Studien, die die Gefährdung „alter“ Erhebungen korrigiere.
Trotzdem, Autobahn, ICE und nun noch die Windkraft: Einem Zuschauer war das eine Belastung zu viel. Auch sonst schienen die Befürchtungen nicht zerstreut. Warum dies- und jenseits der Landesgrenze andere Abstandsflächen gelten würden, die Windhagener wollen sich damit nicht abfinden. „Es ist eine Frechheit“, so Jan Dertlich, Anwohner eines besonders nahen Wohngebietes: Mit einem Abstand deutlich unter 700 Meter sei man weit näher dran als zulässig. Was ihn ebenfalls ärgert: Als die Planung begann, war das Wohngebiet noch nicht existent, mit heute immerhin rund 60 Neubauten. Am Ende bleibe wohl nur die Klage, befürchtet er
Man sei akut betroffen, werde aber nicht gehört, sagten andere Anrainer. Sie befürchten auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise. Der Hinweis der Vortragenden, dass eine neue Erhebung der Kreissparkasse Köln einen Verlust bei Immobilien durch Windräder negiere, wurde mit einem Raunen quittiert. Wirklich befriedet schienen die Kritiker nicht, und das auf beiden Seiten der Landesgrenze.
Weitere Informationen unter www.windernergie-dachsberg.de
Bis zur Flügelspitze 250 Meter hoch - Zwei Windräder geplant
Geplant sind zwei Anlagen des Typs Enercon E-175 mit jeweils sieben Megawatt Leistung. Die beiden Windenergieanlagen werden voraussichtlich rund 42 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen, das entspricht in etwa einem Drittel des Bedarfs in Bad Honnef. Beide Windräder werden eine Nabenhöhe von 162 Meter und eine Gesamthöhe, dann bis zur obersten Flügelspitze, von etwa 250 Meter über Grund haben. Die Investition in den Standort bezifferte SL Naturenergie mit 25 bis 27 Millionen Euro, inklusive Aufforstung und Ausgleichsmaßnahmen. Windenergieanlagen mit einer Bauhöhe über 50 Meter durchliefen zudem ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde, die beim Rhein-Sieg-Kreis verortet sei. Berücksichtigt würden dabei gesetzliche Vorgaben zum Schutz von Natur, Forst, Wasser, Boden, Luftfahrt und auch Straßenbaulastträgern ebenso wie Immissionsschutz für Wohnbebauung und Gewerbebetriebe. 2023 wurde die 1000-Meter-Grenze zur Wohnbebauung abgeschafft. Heute gilt die doppelte Gesamthöhe, also hier 500 Meter. suc
Quelle: General-Anzeiger-Bonn vom 17.04.2026
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