Corona: Einhalten der Regeln der neuen Verordnung der Landesregierung und Abstand halten

Administrator (admin) on 24.03.2020

Die neue Verordnung der Landesregierung vom 22.03.2020 zum Schutz vor Neuinfektionen wird auch in Bad Honnef umgesetzt.

Corona: Einhalten der Regeln der neuen Verordnung der Landesregierung und Abstand halten

 

Bad Honnef. Die neue Verordnung der Landesregierung vom 22.03.2020 zum Schutz vor Neuinfektionen wird auch in Bad Honnef umgesetzt. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung überwachen. Sie sind gehalten, die Bestimmungen der Verordnung dem Wortlaut gemäß „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, können zu erheblichen Geldbußen von mindestens 200 Euro bis zu 25.000 Euro bis hin zu Freiheitsentzug führen. Die Verbote und Gebote sind ab Montag, 23.03.2020, in Kraft.

 

Die wichtigsten neuen Entscheidungen hier:

 

Kontaktverbot

Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind verboten, ausgenommen sind häusliche Gemeinschaften. Beerdigungen können nur im kleinsten Kreis abgehalten werden - zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis. Bei Hochzeiten ist in Bad Honnef neben der Standesbeamtin/dem Standesbeamten nur die Anwesenheit des Brautpaares gestattet.

 

Restaurant und Gaststätten sind bereits geschlossen. Neu ist, dass auch Friseure, Massagesalons und Tattoostudios schließen müssen. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, sofern sie zur Versorgung der betreffenden Personen oder Kundschaft dringend geboten sind.

 

Die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr von Lebensmitteln ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomischen Einrichtungen untersagt. Das gilt es auch beim Verkauf von Backwaren und Snacks zu beachten. Sie dürfen nicht im Laden und in einem Umkreis von 50 Metern verzehrt werden.

 

Handwerk und Dienstleistungsgewerbe

Handwerk und Dienstleistungsgewerbe dürfen weiterarbeiten, aber es müssen Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden. Dazu zählen die Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, orthopädische Schumacher und andere Handwerker mit Geschäftslokal dürfen nichts verkaufen, was keinen Bezug mit ihrem Handwerk hat.

 

Handel

Zulässig bleibt der Betrieb von

1.    Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten sowie Getränkemärkten,

2.    Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,

3.    Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen,

4.    Reinigungen und Waschsalons,

5.    Kioske und Zeitungsverkaufsstellen,

6.    Tierbedarfsmärkte

7.    Einrichtungen des Großhandels: Hier ist neu, dass die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesender Kundschaft eine Person pro zehn Quadratmeter der für Kundschaft zugänglichen Lokalfläche nicht übersteigen darf.
Wochenmärkte bleiben zulässig unter Beschränkung der Anbietung von Lebensmitteln.
Bau- und Gartenbaumärkte bleiben zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen wird der Zutritt nur unter Auflagen wie Mindestabstände und Schutzvorrichtungen.
Neu ist, dass Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment öffnen dürfen, wenn sie als Schwerpunkt Waren anbieten wie diejenigen Geschäfte, die unter 1 bis 3 genannt sind.

 

Die Sonntagsöffnung von 13:00 bis 18:00 Uhr ist weiterhin möglich.

 

Nach wie vor gibt das Robert-Koch-Institut eine Liste der Länder heraus, die als Risikogebiete gelten. Personen, die aus diesen Ländern zurückkommen, müssen 14 Tage lang Regeln beachten und dürfen auf keinen Fall Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser oder ähnliches betreten.

 

Im Bürgerbüro der Stadt Bad Honnef werden unaufschiebbare Angelegenheiten nach Terminvereinbarung bearbeitet (Termin-Hotline 02224/184-180).  Zum Schutz gleichermaßen der Bürgerschaft und Mitarbeitenden des Bürgerbüros wurden Stellwände angebracht. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich an die von den Mitarbeitenden vorgegebenen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit

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