Genaue Niederschlagsflächen sorgen für Gebührengerechtigkeit – Rückgabefrist verlängert

Administrator (admin) on 27.11.2020

Die meisten Grundstückseigentümer dürfen aufgrund der Neuberechnung ab 2022 mit einer Entlastung der Niederschlagswassergebühren rechnen

Genaue Niederschlagsflächen sorgen für Gebührengerechtigkeit – Rückgabefrist verlängert

Die meisten Grundstückseigentümer dürfen aufgrund der Neuberechnung ab 2022 mit einer Entlastung der Niederschlagswassergebühren rechnen

­­Bad Honnef. Niederschlagswassergebühren müssen gerecht unter den Nutzern des Kanalnetzes verteilt werden. Daher führt die Stadt Bad Honnef derzeit eine Ermittlung aller versiegelter Niederschlagswasserflächen durch. Jene Grundstückseigentümer, die in den vergangenen Monaten oder Jahren zusätzliche Flächen auf ihrem Grundstück versiegelt und dieses Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation eingeleitet haben, ohne dies der Stadt mitzuteilen, tun dies bislang auf Kosten der Allgemeinheit, erklärt Hans-Joachim Lampe-Booms: „Sobald die Flächenüberprüfung abgeschlossen ist, kann die neue Gesamtheit aller ermittelten Flächen in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einfließen. Dies führt voraussichtlich zu einer Reduzierung des Gebührensatzes je Quadratmeter für das Niederschlagswasser.“
Weil es im Vorfeld des Rückmeldeverfahren zu Problemen bei der Zustellung der Post und bei der Bearbeitung durch einen beauftragten Dienstleister gekommen war, sodass teilweise Briefe erneut mit einer Frist von vier Wochen versandt werden mussten, wurde die Frist zur Rückgabe der Auswertungsböden nun für alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 11. Dezember 2020 verlängert. Auch die Sprechstunde im Rathausplatz 10a wird verlängert und dauert bis zum 4. Dezember an. Die Sprechzeiten sind Mo. Di. Do. Fr. von 8 Uhr bis 12 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 15 Uhr bis 17 Uhr.
„Damit erhalten wirklich alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Gelegenheit, ihre Auswertungsbögen ganz in Ruhe bearbeiten und alle Angaben prüfen zu können“, stellt Hans-Joachim Lampe-Booms, Betriebsleiter des Abwasserwerks, klar.
In Onlineportalen und Social Media kursierenden Meldungen, die Flächenüberprüfung diene der Aufbesserung der Stadtkasse oder sie entspräche einer Gebührenerhöhung, widerspricht der Betriebsleiter des Abwasserwerks deutlich: „„Ziel der Flächenüberprüfung ist und bleibt eine präzise Erhebung der für die Kalkulation der Niederschlagswasser relevanten Flächen im Stadtgebiet. Die Maßnahme der Flächenüberprüfung dient der Gebührengerechtigkeit und nicht einer Preiserhöhung.“
Die Kenntnis über die tatsächlich versiegelten Flächen, deren Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird, ist für die Stadt Bad Honnef vor dem Hintergrund wiederkehrender, unwetterartiger Starkregenereignisse auch zur zukünftigen Planung und Bemessung des Kanalnetzes wichtig.
Eine anschließende Auswertung der Bögen zur Selbstauskunft wird bis ins 1. Quartal 2021 andauern. Eine mögliche Gebührenanpassung kann erst mit dem Wirtschaftsplan 2022 umgesetzt werden.
Wie der Ausschuss des Abwasserwerkes in seiner Sitzung vom 25.11.2020 beschlossen hat, bleiben die Gebührensätze für Schmutzwasser 3,50€/m³ und Niederschlagswasser 1,70€/m² in 2021 konstant. Der Beschluss wird voraussichtlich im Rat am 10. Dezember abschließend bestätigt.

Back

Die meisten Grundstückseigentümer dürfen aufgrund der Neuberechnung ab 2022 mit einer Entlastung der Niederschlagswassergebühren rechnen