Hebesatz für Grundsteuer B in Bad Honnef sinkt
Hebesatz für Grundsteuer B in Bad Honnef sinkt
Anpassung bedeutet für Grundstückseigentümer allerdings nicht unbedingt eine Entlastung. Hebesatz bei Gewerbesteuer unverändert
Von Sven Westbrock
BAD HONNEF. | In Bad Honnef sinkt der Hebesatz für die Grundsteuer B im neuen Jahr. Und zwar um 44 Prozentpunkte von 815 auf 771 Prozent.
Beschlossen wurde der neue Hebesatz für die Steuer, die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zahlen müssen, in der jüngsten Sitzung des Bad Honnefer Stadtrates.
Dagegen stimmten lediglich die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie hätten gerne jeweils unterschiedliche Hebesätze für bebaute und unbebaute Grundstücke gesehen und verwiesen darauf, dass ein solches Modell kürzlich in Bonn verabschiedet wurde. Im benachbarten Königswinter entschied sich der Rat jüngst allerdings vor dem Hintergrund rechtlicher Bedenken gegen diese Differenzierung.
Indes bedeutet der niedrigere Hebesatz für Bad Honnefer Grundstückseigentümer nicht unbedingt eine Entlastung in der Geldbörse. Denn die Senkung soll aufkommensneutral erfolgen. Das heißt: Die Einnahmen für die Stadt sollen konstant bleiben. Neu bemessen wurden allerdings die Grundstückswerte, was dazu führen kann, dass ein Eigentümer künftig weniger zahlen muss, ein anderer dafür mehr. Die Details der Grundsteuerreform, die 2025 bundesweit greift, erläutert die Stadtverwaltung in einer auf ihrer Internetseite abrufbaren Broschüre. Inhaltlich beleuchtet sie die Hintergründe der Reform, erklärt zentrale Begriffe und gibt konkrete Hinweise, was die Neuerungen für die Bürger bedeuten, so die Stadt in einer Mitteilung.
„Mit der Broschüre möchten wir Transparenz schaffen und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig und umfassend über die Änderungen zu informieren“, wird Bürgermeister Otto Neuhoff zitiert. Neben der Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B beschloss der Stadtrat auch die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erhoben wird. Hier sinkt der Hebesatz 2025 um mehr als die Hälfte, von 280 Prozent auf 128 Prozent. Im Vergleich zur Grundsteuer B fällt die Grundsteuer A allerdings deutlich weniger ins Gewicht.
Bei der Gewerbesteuer indes bleibt es bei dem seit diesem Jahr geltenden Hebesatz von 470 Prozent.
Quelle: General-Anzeiger-Bonn vom 28./29.12.2024