Kommunalwahlen 2020: Ablauf der Frist zur Beantragung von Briefwahl

Administrator (admin) on 01.09.2020

Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahlen am Sonntag, 13.09.2020, können noch bis zum Freitag, 11.09.2020, 18:00 Uhr, gestellt werden.

Kommunalwahlen 2020: Ablauf der Frist zur Beantragung von Briefwahl

Bad Honnef. Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahlen am Sonntag, 13.09.2020, können noch bis zum Freitag, 11.09.2020, 18:00 Uhr, gestellt werden. Die Online-Beantragung ist möglich bis zum Dienstag, 08.09.2020, 15:00 Uhr. Danach wird der Online-Wahlscheinantrag deaktiviert.

In Hinblick auf die Postlaufzeiten wird empfohlen, bis zum 11.09.2020, 18:00 Uhr, alle Anträge auf Briefwahl persönlich in einem der Briefwahlbüros der Stadt Bad Honnef zu stellen. Dort haben die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit, ihr Wahlrecht bereits vor der Wahl unmittelbar auszuüben. Die Briefwahlbüros sind wie folgt geöffnet:

Briefwahlbüro Bad Honnef-Tal, Rathausplatz 10A, Mo.-Di. und Do.-Fr. von 8-12 Uhr sowie Do. zusätzlich von 15-17 Uhr.

Briefwahlbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, Di.-Do. von 8-12 Uhr. Am Freitag, 11.09.2020, sind beide Briefwahlbüros zudem von 14-18 Uhr geöffnet.

Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der ausgefüllte und unterzeichnete Antrag muss dem Wahlamt in jedem Fall so zeitgerecht zugehen, dass für die Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen noch hinreichend Zeit verbleibt. Nach Übersendung der Wahlunterlagen muss der Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am Donnerstag, 10.09.2020, in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder bis zum Wahltag am Sonntag, 13.09.2020, 16:00 Uhr, in den Hausbriefkasten am Rathaus, Rathausplatz 1, eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Wahltag um 16:00 Uhr letztmalig geleert. Die letzte Leerung des Briefkastens am Bürgerbüro Aegidienberg, Aegidiusplatz 10, erfolgt am Wahltag um 15:00 Uhr.

Beantragung/Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen

Wer für einen anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder entgegennehmen möchte, muss durch eine von der Wahlberechtigten/dem Wahlberechtigten unterzeichneten schriftlichen Vollmacht sowie unter Vorlage ihres/seines Personalausweises/Reisepasses/Identitätsausweises nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist.

Keine Abgabe von Wahlbriefen am Wahltag in den Wahllokalen

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen sind weder berechtigt, noch verpflichtet, Wahlbriefe entgegenzunehmen. Alle Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 16:00 Uhr, entweder im Rathaus, Rathausplatz 1, oder im Wahlamt, Rathausplatz 10A, eingegangen sein.

Plötzliche Erkrankung

Wenn die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen nachweislich und ohne Verschulden versäumt wurde, ist ein Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag, 13.09.2020, 15:00 Uhr, möglich. Gleiches gilt, wenn bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Verlorene Wahlscheine

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Samstag, 12.09.2020, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Öffnung Wahlamt am Wahlwochenende

Am Wahlwochenende ist das Wahlamt, Rathausplatz 10A, wie folgt geöffnet:

Samstag, 12.09.2020, von 8-12 Uhr und Sonntag, 13.09.2020, von 8-16 Uhr.

Fragen zu den Kommunalwahlen beantwortet das Wahlamt der Stadt Bad Honnef, Telefon (02224) 184-151, E-Mail wahlen(at)bad-honnef(dot)de.

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Anträge auf Briefwahl für die Kommunalwahlen am Sonntag, 13.09.2020, können noch bis zum Freitag, 11.09.2020, 18:00 Uhr, gestellt werden.