Politik gegen Wildwuchs auf unbebauten Flächen

Administrator (admin) on 02.10.2019

Verwaltungsgericht erklärt Bebauungspläne in Bad Honnef für unwirksam. Fachausschuss beschäftigt sich mit den Folgen

Bad Honnef.

Politik gegen Wildwuchs auf unbebauten Flächen

Verwaltungsgericht erklärt Bebauungspläne in Bad Honnef für unwirksam. Fachausschuss beschäftigt sich mit den Folgen

Bad Honnef. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes beanspruchte nur wenige Minuten. Die Bedeutung für die Stadt ist zugleich nicht zu unterschätzen: Den Planungsausschuss beschäftigte ein Sachstand zu den Bebauungsplänen 1 und 1 a von 1966. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Köln Anfang 2017 am Rande eines anderen Verfahrens, das sich mit Festlegungen für ein einzelnes Grundstück befasst hatte, in einer sogenannten inzidenten – also beiläufigen – Prüfung die B-Pläne insgesamt für unwirksam erklärt.

Auf Antrag der CDU beschloss der Ausschuss, jetzt zunächst alle unbebauten Freiflächen im Geltungsbereich zu erfassen. Geklärt werden soll dann, ob und wie Fehlentwicklungen begegnet werden kann, die aus der Unwirksamkeit der genannten B-Pläne entstehen könnten. Die Bebauungspläne 1 und 1 a ergänzen sich gegenseitig. Der Geltungs- beziehungsweise Festsetzungsbereich umfasst im Wesentlichen Rhöndorf, Rommersdorf, Bondorf, Honnef, Beuel, Selhof und Menzenberg – mithin fast den gesamten Talbereich der Stadt. Die Verwaltung schlug vor, die B-Pläne nicht mehr anzuwenden und es im Wesentlichen dabei zu belassen; einen solchen Beschluss hätte dann der Stadtrat zu fällen.

In ihrem Sachstandsbericht teilte die Verwaltung nun mit, eine „ersatzweise, flächendeckende neue Planung ist städtebaulich nicht erforderlich“. Die Verwaltung, die sich mit einem Fachanwalt ausführlich beraten hatte, machte das unter anderem daran fest, dass der „überwiegende Teil“ der infrage kommenden Grundstücke inzwischen schon bebaut sei. Fluchtlinienpläne in diversen Straßenzügen garantierten zudem „ein Mindestmaß an städtebaulicher Ordnung“. Auch reichten für noch unbebaute Grundstücke die Regelungen nach den Paragrafen 34 und 35 des Baugesetzbuches aus, das heißt: Das Bauvorhaben muss sich in die Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert sein (§ 34) oder es muss den Vorgaben des Bauens im sogenannten Außenbereich entsprechen (§ 35).

„Darüber hinaus bleibt es der Stadt unbenommen, bei entstehendem Erfordernis neue Bebauungsplanverfahren einzuleiten und auf dieser Grundlage gegebenenfalls die Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung zu nutzen“, so die Verwaltung. Anders gesagt: Die Gefahr eines ungeregelten Wildwuchses bestehe nicht. Wo immer ein Verfahren bereits im Gange sei – als Beispiel angeführt wurde ein Aufstellungsbeschluss für das ehemalige Katholisch-Soziale Institut –, sei das Thema ohnehin obsolet.

Der Ausschuss folgte gleichwohl der Ansicht der CDU. „In diesen Bereichen besteht die Gefahr, dass die Zulässigkeit einer Bebauung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beurteilen ist, auf welche die Stadt keinen Einfluss hat“, so Hansjörg Tamoj, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, nach der Sitzung. In der hatte er dargelegt, dass, falle der B-Plan als Steuerungselement weg, unter Umständen „preußische Fluchtlinien“ oder andere Vorgaben gelten würden, die eine geordnete Steuerung nicht zuließen. „Wir müssen befürchten, dass es eine Innenverdichtung gibt, wo wir das nicht wollen. Das ist eine Frage der Planungshoheit“, so Tamoj.

Denn: Liege ein Bauantrag einmal vor, müsse die Verwaltung darüber entscheiden, „darauf gibt es einen Rechtsanspruch“. „So sehr wir uns in bestimmten Bereichen, wie dem Hockeyplatz, dem Stadtgarten und auch der Villa Schaffhausen, aus übergeordneten Interessen für eine Innenverdichtung ausgesprochen haben, so sehr legen wir Wert darauf, einer ungeregelten Bebauung gerade in Rhöndorf, Rommersdorf und Selhof, aber auch in Aegidienberg entgegenzutreten“, so die CDU in ihrer Pressemitteilung.

Dazu könne die Aufstellung von Bebauungsplänen beitragen, die „die Stadtverwaltung in die Lage versetzen, Bauanträge zunächst zurückzustellen und damit eigene Vorstellungen für die Bebauung einzubringen“. In Einzelfällen könne dies auch bedeuten, dass auf eine Bebauung ganz verzichtet werde. Eine Auffassung, der im Ausschuss auch die anderen Fraktionen folgten. Wolfram Freudenberg (SPD) pflichtete der CDU bei: „Wir brauchen diesen Zwischenschritt, um sensible Bereiche zu identifizieren.“ Das sah der Ausschuss einmütig genauso. suc

 

Quelle: General-Anzeiger-Bonn vom 02.10.2019

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