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Strafkammer - Bonn

Verhandlung gegen einen Tagelöhner aus Egidienberg


Strafkammer.

Bonn, 6. Okt. In der Sitzung der Strafkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 5. Oktober kamen folgende Sachen zur Verhandlung:

Im vorigen Jahre richtete der Tagelöhner Mathias R. aus Egidienberg an den Ackerer Franz B. zu Himberg ein Schreiben, in welchem er den letzteren ersuchte sofort 20 Thaler zu zahlen, widrigenfalls er ihn wegen der bewußten That zur Anzeige bringen werde. B., der nicht wußte, worum es sich handelte, ignorierte den Brief gänzlich. Einige Zeit nachher erzählte die Frau des R. dem Polizeidiener zu Königswinter, daß sie von B. vor einigen Wochen in unzüchtiger Weise Abends angefallen worden sei. Auch machte der Ehemann R. diese Anzeige bei der Königslichen Staatsanwaltschaft zu Bonn, worauf dieselbe Ermittelungen anstellte, welche jedoch die Unschuld des B. bewiesen. Der Ehemann war inzwischen gestorben und wurde die Ehefrau R. wegen falscher Anschuldigung zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurtheilt und dem B. die Befugnis zugesprochen, das Urtheil auf Kosten der Angeklagten zu veröffentlichen.


11.10.1883
Bonner Tageblatt