Bekanntmachung.
Auf Befehl der französischen Behörde ergeht die Aufforderung, sämtliche noch etwa im Besitze der Bevölkerung befindlichen Waffen sofort restlos auf dem Bürgermeisteramt zu Händen der Polizeiverwaltung. Zimmer 10, abzugeben.
Falls später noch Waffen vorgefunden werden, erfolgt strenge Bestrafung.
Honnef, den 17. November.
Die Polizeiverwaltung.
Bekanntmachung.
Auf Befehl der französischen Militärbehörde ist verboten:
1. Das Betreten der von den Separatisten besetzten Gebäude (z. B. Kurhaus, Kino usw.).
2. Irgendwelche Zusammenrottungen auf der Straße von mehr als drei Personen sind verboten. Außerdem wird darauf hingewiesen, daß das Rathaus nur von einzelnen Personen in dienstlicher Angelegenheit betreten werden darf.
Jeglicher Straßenverkehr ist von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr verboten. Dispense an Aerzte, Hebammen, Beamte usw. werden durch Vermittlung des Bürgermeisteramts erteilt.
Honnef, den 17. November 1923.
Die Polizeiverwaltung.